Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prosperio GmbH

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1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

(1) Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Prosperio GmbH (im Folgenden „Prosperio“). Daneben gelten für den Zugang zu der Internet-Anwendung der Prosperio (im Folgenden „Prosperio-Internet-Anwendung“) Sonderbedingungen, die Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.

(2) Änderungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Hat der Kunde mit Prosperio im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege mitgeteilt werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Prosperio in ihrem Angebot besonders hinweisen.

2. Leistungsangebot

Prosperio bietet ihren Kunden die nachstehenden Dienstleistungen an.

(1) Vermögen & Ziele

Der Kunde kann sein Vermögen im Hinblick auf die Erreichbarkeit eines oder mehrerer Anlageziele analysieren lassen (im Folgenden „Prosperio Vermögen & Ziele“). Bei Prosperio-Vermögen & Ziele wird der Wertverlauf des Kundenvermögens unter der Annahme von mehreren Zukunftsszenarien unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren (Inflation, Entwicklung der Zinsen oder der Kapitalmärkte) prognostiziert. Sodann wird die Wahrscheinlichkeit aufgezeigt, mit der der Kunde diese Anlageziele im Durchschnitt aller Szenarien erreichen kann und welcher zusätzliche Anlagebetrag benötigt wird, um die Anlageziele in 95% aller Szenarien zu erreichen.

(2) Individuelles Portfolio

Der Kunde kann sein Vermögen strukturieren lassen (im Folgenden „Prosperio-Beratung Struktur“), indem verschiedene Anlageklassen prozentual gewichtet werden (z.B. Aktien Europa, Aktien Welt, Renten Staatsanleihen usw.). Es kann das Gesamtvermögen und/oder ein bestimmtes Beratungsvermögen des Kunden strukturiert werden. Das Beratungsvermögen enthält die Vermögenswerte, die der Kunde zur Disposition stellt und die dieser bereit wäre anzulegen bzw. zu veräußern. Das Gesamtvermögen besteht aus dem Beratungsvermögen einschließlich derjenigen Vermögenswerte, die nicht zur Disposition stehen. Im Rahmen der Prosperio-Beratung Struktur werden keine Einzeltitel empfohlen.

Bei Prosperio hat der Kunde die Möglichkeit, sich zu Fragen der Kapitalanlage in Anteilen oder Aktien an

  • inländischen offenen Investmentvermögen,
  • offenen EU-Investmentvermögen oder
  • ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch in Deutschland vertrieben werden dürfen (im Folgenden „Investmentfonds“),

beraten zu lassen.

Nach Erfassung der wirtschaftlichen Ausgangssituation und der Anlageziele des Kunden werden dem Kunden entsprechend seiner Kenntnisse und Erfahrungen bestimmte Investmentfonds empfohlen (im Folgenden „Prosperio-Individuelles Portfolio“).

(3) Umsetzung

Der Kunde kann einen Auftrag (im Folgenden „Order“) zum Kauf von Anteilen oder Aktien an einem Investmentfonds erteilen (im Folgenden „Prosperio-Umsetzung“), sofern der Kunde ein Depotkonto bei einer depotführenden Stelle eröffnet hat, mit der Prosperio eine Kooperation hat (im Folgenden „Depotführende Stelle“). Prosperio übermittelt die Order an die Depotführende Stelle, welche als ausführende Stelle den Auftrag ausführt sowie die Anteile oder Aktien an dem Investmentfonds anschließend auf dem Depotkonto des Kunden verbucht.

(4) Überwachung & Anpassung

Prosperio holt von jedem Kunden Informationen über dessen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Finanzanlagen, die Anlageziele des Kunden und seine finanziellen Verhältnisse ein (im Folgenden „Kundenangaben“). Diese Kundenangaben dienen dazu, dem Kunden einen für ihn geeigneten Investmentfonds zu empfehlen oder eine Neustrukturierung des Vermögens vorzunehmen (im Folgenden „Geeignetheitsprüfung“).

Mindestens in halbjährlichen Abständen wird die Geeignetheitsprüfung in Bezug auf das Kundendepot wiederholt und gegebenenfalls dem Kunden neue Anlagevorschläge unterbreitet (im Folgenden „Prosperio-Überwachung & Anpassung“). Der Kunde hat die Pflicht, seine Kundenangaben jederzeit auf aktuellem Stand zu halten, um die Geeignetheitsprüfung auf Grundlage aktueller Informationen über den Kunden zu ermöglichen. Von dem Kunden nicht aktualisierte Kundenangaben können zu inkorrekten Ergebnissen im Rahmen der Geeignetheitsprüfung führen.

3. Leistungspakete

(1) Gesamt-Leistungspaket

Die Dienstleistungen Prosperio-Vermögen & Ziele, Prosperio-Beratung Struktur, Prosperio-Individuelles Portfolio, Prosperio-Überwachung & Anpassung und Prosperio-Umsetzung (im Folgenden „Prosperio-Dienstleistungen“) können nur in Paketen und nicht einzeln gebucht werden.

Beratung ist ein Paket bestehend aus Prosperio-Vermögen & Ziele, Prosperio-Beratung Struktur, Prosperio-Individuelles Portfolio und Prosperio-Überwachung & Anpassung (im Folgenden „Prosperio-Beratung“).

BeratungPLUS ist ein Paket bestehend aus Prosperio-Vermögen & Ziele, Prosperio-Beratung Struktur, Prosperio-Individuelles Portfolio, Prosperio-Überwachung & Anpassung und Prosperio-Umsetzung (im Folgenden „Prosperio-BeratungPLUS“).

(2) Beratung & BeratungPLUS

Das Prosperio-Beratung und Prosperio-BeratungPLUS können als Abonnement abgeschlossen werden (im Folgenden „Prosperio-Abonnement“). Das Prosperio-Abonnement wird für eine Mindestlaufzeit abgeschlossen (siehe Ziff. 13). Während der Laufzeit können einzelne Prosperio-Dienstleistungen in unbeschränktem Umfang von dem Kunden in Anspruch genommen werden.

4. Automatisiertes elektronisches Verfahren

Die Prosperio-Dienstleistungen werden ausschließlich im Wege eines automatisierten elektronischen Verfahrens mittels eines mathematischen Algorithmus auf Basis der Eingaben des Kunden in der Prosperio-Internet-Anwendung durchgeführt. Zur allgemeinen Kundenbetreuung bietet Prosperio einen Helpdesk an.

5. Kundenangaben

(1) Vollständige und korrekte Kundeninformationen

Die Kundenangaben dienen dazu, dem Kunden eine Neustrukturierung des Vermögens vorzunehmen oder einen für ihn geeigneten Investmentfonds zu empfehlen. Hierfür sind vollständige und wahrheitsgemäße Informationen des Kunden unerlässlich. Prosperiovertraut auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden. Sie wird die Richtigkeit der Angaben nicht überprüfen. Prosperio übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung dafür, dass dieser unvollständige und/oder wahrheitswidrige Angaben auf der Prosperio-Internet-Anwendung macht und der elektronische Mechanismus gemäß Ziff. 4 dadurch zu falschen Ergebnissen gelangt.

(2) Keine Anlageempfehlung

Ergibt eine Auswertung der Kundenangaben, dass der Kunde nicht die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse und/oder Anlageziele besitzt, um diesem einen geeigneten Investmentfonds zu empfehlen, wird Prosperio gegenüber dem Kunden keine Anlageempfehlungen erteilen.

(3) Änderungen der persönlichen Umstände des Kunden

Erlangt Prosperio Kenntnis von Änderungen in den persönlichen Umständen des Kunden, ist sie unbeschadet ihrer Verpflichtungen in Ziff. 6 (1) nicht verpflichtet, ihre Anlageempfehlungen dahingehend anzupassen oder neue Anlageempfehlungen zu unterbreiten.

6. Ausgeschlossene Leistungen

(1) Keine Vermögensverwaltung

Im Rahmen der Prosperio-Dienstleistungen erbringt Prosperio keine Vermögensverwaltung gegenüber ihren Kunden. Sie ist nicht befugt, im eigenen Ermessen und ohne eine Weisung des Kunden Anteile oder Aktien an Investmentfonds zu kaufen oder zu verkaufen.

(2) Kein Eigentum und Besitz an den Investmentfondsanteilen des Kunden

Prosperio wird sich im Zusammenhang mit den Prosperio-Dienstleistungen kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen oder Aktien an Investmentfonds von Kunden verschaffen. Die Anteile oder Aktien an Investmentfonds, die ein Kunde erwirbt, werden auf dessen Depotkonto verwahrt. Sämtliche Zahlungen an oder vom Kunden erfolgen über das Verrechnungskonto des Kunden bei der Depotführenden Stelle.

(3) Keine Renditegarantie

Prosperio kann dem Kunden nicht zusichern, dass die Prosperio-Dienstleistungen in der Zukunft die erhoffte Rendite erwirtschaften. Der Kunde trägt die Risiken der Wertentwicklung eines Investmentfonds.

(4) Keine Rechts- und Steuerberatung

Prosperioerbringt keine Rechts- und Steuerberatung. Sie wird die spezifischen steuerlichen Belange des Kunden nicht berücksichtigen.

7. Prosperio-Individuelles Portfolio

(1) Keine Honoraranlageberatung

Prosperio erbringt keine Honorar-Finanzanlagenberatung mit einer Erlaubnis nach § 34h Gewerbeordnung. Deswegen unterliegt Prosperio keiner Pflicht, ihrer Empfehlung eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Finanzanlagen zu Grunde zu legen, die nach Art und Anbieter oder Emittenten hinreichend gestreut und nicht beschränkt sind auf Anbieter oder Emittenten, die in einer engen Verbindung zu ihr stehen oder zu denen in sonstiger Weise wirtschaftliche Verflechtungen bestehen.

Ferner ist Prosperio nicht verpflichtet, ausschließlich von ihren Kunden Vergütungen für die Erbringung der Prosperio-Dienstleistungen anzunehmen. Vielmehr darf sie auch Zuwendungen von Dritten, die nicht Kunde sind oder von den Kunden zur Beratung beauftragt worden sind, annehmen. Prosperio informiert den Kunden über die Vereinnahmung von solchen Zuwendungen in Ziff. 12.

(2) Beschränkte Auswahl an Investmentfonds

Die Beratung der Prosperio erfolgt zu einer beschränkten Auswahl an Investmentfonds. Das Investmentfonds-Universum setzt sich zuerst aus den von der Depotführenden Stelle zum Vertrieb angebotenen Investmentfonds zusammen. Sodann wird dieses Investmentfonds-Universum von Prosperio mit Rücksicht auf die in der Prosperio-Internet-Anwendung angebotenen Anlageklassen, z.B.:

  • EUR Geldmarkt
  • Aktien Deutschland,
  • Aktien Europa,
  • Aktien Welt in EUR und in Lokalwährung,
  • Aktien Schwellenländer in Lokalwährung
  • Unternehmensanleihen (hohe Bonität) in EUR,
  • Staatsanleihen (hohe Bonität) in EUR,
  • Anleihen gemischt (hohe Bonität) in Lokalwährung,
  • Anleihen Schwellenländer in EUR,
  • Anleihen Welt (hochverzinsliche) in EUR und
  • Alternative liquide Anlagen

und den aktuell wählbaren Vorstellungen und Wertvorstellungen (z.B. Ökologische Aspekte, soziale/gesellschaftliche Aspekte, Investition in Nebenwerte usw.) vorselektiert. Das angebotene Investmentfonds-Universum besteht aus mindestens 400 verschiedenen Investmentfonds und ist Gegenstand der Prosperio-Dienstleistungen.

(3) Algorithmus

Zur Auswertung der Kundenangaben in der Prosperio-Internet-Anwendung sowie zur Verknüpfung dieser Kundenangaben mit konkreten Investmentfonds im Rahmen der Geeignetheitsprüfung verwendet Prosperio einen Algorithmus, welcher durch eine Reihe von Handlungsanweisungen auf Grundlage der Kundenangaben eine Verknüpfung zu bestimmten Investmentfonds herstellt. Nähere Informationen zur Funktionsweise des Algorithmus enthält die Broschüre „Das smarte Navigationssystem“.

(4) Geeignetheitserklärung

Aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben wird von jedem Beratungsprozess ein Bericht erstellt. Eine elektronische Abschrift der angefertigten Geeignetheitserklärung wird dem Kunden nach Abschluss von Prosperio-Individuelles Portfolio per E-Mail in Form einer Pdf-Datei übersandt. Vor Kenntnisnahme der Geeignetheitserklärung ist es dem Kunden nicht gestattet, eine Order zu einem Investmentfonds zu erteilen.

8. Prosperio-Umsetzung

(1) Geltung Ausführungsgrundsätze Depotführende Stelle

Die Depotführende Stelle führt eine Order nach Maßgabe ihrer gültigen Ausführungsgrundsätze aus. Die Ausführungsgrundsätze dienen der Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses für den Kunden.

(2) Widerruf einer Order

Gegenüber Prosperio kann der Kunde eine Order solange widerrufen, bis Prosperio diese Order an die Depotführende Stelle zur weiteren Ausführung weitergeleitet hat. Danach richtet sich die Widerrufbarkeit einer Order nach den geltenden Bedingungen der Depotführenden Stelle für die Orderausführung. Der Widerruf einer Order ist schriftlich, per E-Mail oder per Fax an Prosperio und an die Depotführende Stelle zu richten.

9. Nutzung elektronischer Medien zur Informationserteilung

(1) Einwilligung zur elektronischen Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Informationen auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier übermittelt werden, soweit dies nach dem Gesetz zulässig ist. Insbesondere können ihm Informationen auf einer CD-ROM, einer DVD, per Fax oder per E-Mail an die in der Prosperio-Internet-Anwendung von diesem angegebene E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls unter Nutzung eines elektronischen Briefkastens übermittelt werden.

(2) Alternative Form der Kommunikation

Prosperio bleibt ungeachtet der vorgenannten Kommunikationsmöglichkeiten jederzeit berechtigt, die bereit zu stellenden Informationen in Papierform zur Verfügung zu stellen.

10. Vergütung

(1) Beratung

Für Prosperio-Beratung zahlt der Kunde an Prosperioeine Vergütung in Höhe von EUR 29,- im Monat oder EUR 339,- im Jahr.

(2) BeratungPLUS

Für Prosperio-BeratungPLUS zahlt der Kunde an Prosperioeine Vergütung in Höhe von EUR 34,- im Monat oder EUR 399,- im Jahr.

(3) Zahlungsmodalitäten

Als Zahlungsarten stehen ausschließlich die auf der Prosperio-Internet-Anwendung angebotenen Zahlungsweisen zur Verfügung. Die Vergütungen für Prosperio Beratung und Prosperio-BeratungPLUS sind auf Wunsch des Kunden monatlich oder jährlich zahlbar und sind vor der Erbringung der Prosperio-Dienstleistung zu entrichten.

(4) Drittprovisionen bei Prosperio-BeratungPLUS

Kapitalverwaltungsgesellschaften können die Depotführende Stelle für die Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds entlohnen. In diesem Fall ist Prosperio berechtigt, einen Teil dieser Leistung als Zuwendung von der Depotführenden Stelle zu erhalten. Die Zuwendungen können bei Geldmarktfonds zwischen 0 % und maximal 0,05 % p.a., bei Rentenfonds zwischen 0 % und maximal 0,8 % p.a., bei Aktien-, Misch- und Dachfonds zwischen 0 % und maximal 1,1 % p.a. und bei Liquid Alternatives / Hedgefonds zwischen 0 % und maximal 1,2 % p.a. betragen.

(5) Geldwerte Zuwendungen von Dritten

Prosperio kann von Dritten (Kapitalverwaltungsgesellschaften, Depotführende Stelle) geldwerte Zuwendungen wie Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial, Schulungen, Vertriebsunterstützung und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und Verbreitungssysteme erhalten. Diese Zuwendungen werden nicht an den Kunden zurückerstattet. Prosperio nutzt diese Zuwendungen dazu, ihre Dienstleistungen in der vom Kunden beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern. Darüber hinaus kann Prosperio bis zu 100 % der erhaltenen geldwerten Zuwendungen an Dritte weitergeben. Nähere Einzelheiten zu diesen Zuwendungen werden dem Kunden auf Nachfrage erteilt.

11. Laufzeit

(1) Laufzeit für das Prosperio Abonnement

Der Abschluss des Prosperio-Abonnements erfolgt für eine feste Laufzeit von 1 Jahr. Das Prosperio-Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht spätestens vier Wochen vor der Beendigung des Vertrages erklärt, dass er das Prosperio-Abonnement beenden möchte (im Folgenden „Beendigungsmitteilung“).

Abweichend davon endet das Prosperio-Abonnements für Prosperio-Beratung bereits nach 30 Tagen, wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach erstmaligem Abschluss des Abonnements eine Beendigungsmitteilung gibt.

Die Ziffern 7, 11, 14 und 16 gelten auch nach Beendigung des Vertrages auf unbestimmte Zeit fort, längstens bis zum Eintritt der Verjährung.

(2) Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Form

Jede Kündigung und Beendigungsmitteilung bedarf der Schriftform.

(4) Schwebende Geschäfte

Nach einer Beendigung oder Kündigung werden schwebende Geschäfte zur Abwicklung gebracht. Das vom Kunden bei seiner depotführenden Stelle unterhaltene Depotkonto wird durch eine Beendigung des Vertrages nicht berührt.

12. Haftung

(1) Allgemeine Haftungsregelung

Prosperio wird die ihr übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchführen. Sie haftet für Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es werden vertragswesentliche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“), verletzt. Bei der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit verbleibt es bei der Haftung nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

(2) Haftung aus der Ausführung einer Order

Prosperio erfüllt eine Order des Kunden dadurch, dass sie ihn an die Depotführende Stelle weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Die Haftung von Prosperio beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der Depotführenden Stelle.

(3) Störung des Betriebs

Prosperio haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

(4) Mitverschulden

Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Prosperio und der Kunde den Schaden zu tragen haben.

13. Wichtige Kundeninformationen

Die Dienstleistungen der Prosperio finden im Wertpapierbereich statt und werden elektronisch erbracht. Nützliche Kundeninformationen über die Merkmale dieser Dienstleistungen, die Funktionsweise und die Risiken der Investmentfonds sowie andere vorvertragliche Kundeninformationen werden auf der Prosperio-Internet-Anwendung zur Verfügung gestellt und sind von dem Kunden zur Kenntnis zu nehmen. Der Kunde nimmt insbesondere folgende Kundenunterlagen zur Kenntnis:

  • Bedingungen für den Zugang zu der Prosperio-Internet-Anwendung
  • Fernabsatzinformationen gemäß § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246b EGBGB
  • Allgemeine Kundeninformationen
  • Interessenkonflikt-Politik
  • Informationen über die Funktionsweise und die Risiken von Investmentfonds
  • Broschüre „Das smarte Navigationssystem“

14. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

(2) Sollte sich insbesondere aufgrund aufsichtsrechtlicher Anforderungen das Bedürfnis zu einer Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages ergeben, so kann Prosperio diese Vertragsbedingungen ändern oder ergänzen und dies dem Kunden schriftlich mitteilen. Hat der Kunde mit Prosperio im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Wege Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird ihn Prosperio besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an Prosperioabsenden.

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Bedingungen für den Zugang zu den Prosperio-Internet-Anwendung

1. Allgemeines

In diesen Bedingungen verwendete Begriffe, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prosperio (im Folgenden „Prosperio-AGB“) definiert werden, haben in diesen Bedingungen dieselbe Bedeutung.

2. Sicherheitsvorkehrungen und Voraussetzungen bei der Nutzung der Prosperio-Internet-Anwendung

(1) Personalisierte Sicherheitsmerkmale

Für die Veranlassung von Prosperio-Dienstleistungen über die Prosperio-Internet-Anwendung benötigt der Kunde die mit Prosperio vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich gegenüber Prosperio als Kunde zu legitimieren und Order zu autorisieren. Personalisierte Sicherheitsmerkmale können sein:

  • der Benutzername,
  • die persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder das persönliche Passwort,
  • einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN) und
  • der Aktivierungscode für die TAN.

(2) Authentifizierungsinstrumente

Die TAN können dem Kunden auf verschiedenen Authentifizierungsinstrumenten zur Verfügung gestellt werden (Liste – iTAN, TAN-Generator – chipTAN, Smartphone – mTAN usw.). Je nach Authentifizierungsverfahren benötigt der Kunde hierfür gegebenenfalls geeignete Hard- und Software, welche der Kunde eigenverantwortlich beschaffen und aufrechterhalten muss.

(3) Option TAN-Verfahren

Für bestimmte Order (z.B. Order ab einer bestimmten Höhe oder in einer bestimmten Häufigkeit oder aufgrund anderer im billigen Ermessen der Prosperio liegender Umstände) kann Prosperio zusätzlich zu der Autorisierung durch PIN oder durch das persönliche Passwort ein TAN-Verfahren einführen. In diesem Fall kann eine Order verbindlich nur unter Eingabe der betreffenden TAN erteilt werden. Führt Prosperio die Order ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten.

(4) Guthabenbestand für Orderausführung

Prosperio ist nur dann zur Weiterleitung einer Order an die Depotführende Stelle verpflichtet, wenn der Kunde die Vergütung für die Inanspruchnahme der Prosperio-Dienstleistungen ordnungsgemäß entrichtet hat. Leitet Prosperio eine Order nicht weiter, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten.

3. Orderausführung

(1) Fristen für die Ordererteilung

Die Weiterleitung einer Order an die depotführende Stelle erfolgt im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes am selben Geschäftstag ihres Zugangs innerhalb der Annahmeschlusszeiten der Kapitalverwaltungsgesellschaften (im Folgenden „Cut-Off-Zeiten“ genannt). Die Cut-Off-Zeiten geben an, wann ein Kauf- oder Verkaufsauftrag erteilt werden muss, damit der Auftrag noch zum nächsten Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis ausgeführt wird. Die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften festgelegten Cut-off-Zeiten variieren. Sie werden im Verkaufsprospekt für den jeweiligen Investmentfonds angegeben. Geht die Order nach diesem Zeitpunkt ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag, so gilt die Order als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. Ein Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die Banken in München für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr geöffnet sind.

(2) Bedingungen für die Orderausführung

Die Prosperiowird die Order durch Weiterleitung an die depotführende Stelle ausführen, wenn sich der Kunde mit dem personalisierten Sicherheitsmerkmal (Ziff. 2 (1) bis (3)) (z. B. PIN) legitimiert hat und die Ausführungsvoraussetzung gemäß Ziff. 2 (4) vorliegt.

(3) Mitteilung über Nichtausführung einer Order

Liegen die Ausführungsbedingungen gemäß Absatz (2) nicht vor, wird die Prosperio die Order nicht ausführen und den Kunden über die Nichtausführung und soweit möglich über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, über die mit Prosperio vereinbarten Kommunikationsmittel informieren.

4. Sorgfaltspflichten des Kunden

(1) Ausschließlicher Zugang zur Prosperio-Internet-Anwendung

Der Kunde ist verpflichtet, die technische Verbindung zu der Prosperio-Internet-Anwendung ausschließlich über den Zugangskanal www.prosperio.de herzustellen.

(2) Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale

Zur Verhinderung von Missbrauch durch andere Personen sind die personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente geheim zu halten und vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren sowie nur über die in der Prosperio-Internet-Anwendung vorgesehenen elektronischen Zugangskanäle an die Prosperiozu übermitteln. Insbesondere sollen in Bezug auf die personalisierten Sicherheitsmerkmale

  • diese nicht auf anderen als den vorgesehenen Datenträgern gespeichert werden oder außerhalb der Zugangswege der Prosperio eingegeben werden (z. B. durch Folgen eines per E-Mail oder SMS empfangenen Links auf eine (vermeintliche) Internetseite der Prosperio, durch Eingabe einer TAN auf der (vermeintlichen) Login-Seite von Prosperiooder durch andere (vermeintliche) Anfragen von Prosperio),
  • Dritten der Zugriff darauf nicht ermöglicht werden (z. B. keine Weitergabe an Dritte per E-Mail oder Telefon, Passwortschutz bei Smartphone),
  • ein Ausspähen bei der Eingabe verhindert werden und
  • diese (z.B. die TAN) zur Autorisierung einer Order, zur Aufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung eines Authentifizierungsinstruments nicht mehr als einmal verwendet werden.

(3) Verwendung sicherer Hard- und Software

Der Kunde hat auf den Rechnern und Endgeräten, die dieser für die Prosperio-Internet-Anwendung nutzt, die jeweils aktuellen Anti-Viren-Programme, Firewalls und System-Sicherheitsupdates zu installieren, sowie eine handelsübliche Hardware zu nutzen.

(4) Verifizierung der Orderdaten

Soweit zum Abschluss einer Order die Informationen zu einem Auftrag nochmals angezeigt werden und diese vom Kunden zu bestätigen sind, hat der Kunde die Informationen vor ihrer Bestätigung auf Richtigkeit zu überprüfen und im Falle von Unstimmigkeiten die Order abzubrechen. Der Kunde hat Prosperio von Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Prosperio-Internet-Anwendung unverzüglich zu informieren.

5. Sperranzeige und Nutzungssperre

(1) Sperranzeige

Im Falle der Kenntnisnahme des Kunden von einem Verlust, Diebstahl oder von einer missbräuchlichen Verwendung eines personalisierten Sicherheitsmerkmals oder eines Authentifizierungsinstruments muss der Kunde Prosperio hierüber unverzüglich unterrichten (im Folgenden „Sperranzeige“) sowie die Polizei verständigen.

(2) Nutzungssperre des Kunden

Prosperio sperrt auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall der Sperranzeige den Zugang zu der Prosperio-Internet-Anwendung und/oder das Authentifizierungsinstrument des Kunden (im Folgenden „Nutzungssperre“). Der Kunde kann eine von ihm veranlasste Nutzungssperre nur postalisch aufheben lassen.

(3) Nutzungssperre von Prosperio

Im Falle der Gefahr des Eintritts eines der in Absatz (1) genannten Umstände oder wenn Prosperio berechtigt wäre, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund zu kündigen, kann Prosperioauch im eigenen Ermessen eine Nutzungssperre verhängen. Prosperio wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre postalisch, telefonisch oder online unterrichten.